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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Die von Herrn Buessow vorgesehen »Ausnahmeregelungen« für Forschungszwecke erinnern mich an die »Giftschraenke« aus unseligen Zeiten in der Deutschen Buecherei zu Leipzig

Von Prof. Wolfgang Kleinwaechter, 24.02 2002, 04:49:20

Die von Herrn Buessow vorgesehen »Ausnahmeregelungen« für Forschungszwecke erinnern mich an die »Giftschraenke« aus unseligen Zeiten in der Deutschen Buecherei zu Leipzig. Wer erteilt dann eigentlich die Erlaubnis zum Öffnen der Giftschränke? Die Bibliothekarin? Oder Herr Büssow selbst? Und wer prüft,ob die Anträge auf Einsicht berechtigt sind? Muss das der Institutsdirektor machen? Gibt es da in der Bibliothek ein Register für diejenigen Leute, die einen Erlaubnisschein ausstellen mit einer Unterschriftsprobe, die dann von der Bibliothekarin abgeglichen wird? Und wer kontrolliert die Erlaubnisscheinaussteller? Gibt es da neue Planstellen zum Abbau der Arbeitslosigkeit?



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Kommentare



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    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
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